Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

  1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) finden ausschließlich auf sämtliche von de Synial GmbH (im Folgenden Synial genannt) erbrachte Leistungen Anwendung.
  2. Dies gilt auch für den Fall, dass der Vertragspartner ein Vertragsangebot oder eine Auftragserteilung unter Zugrundelegung eigener, abweichender bzw. ergänzender Geschäftsbedingungen unterbreitet. Abweichende bzw. ergänzende Geschäfts- bedingungen des Vertragspartners, denen Synial nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden auch ohne ausdrückliche Zurückweisung in keinem Fall Vertragsinhalt.
  3. Die AGB ́s geltend auch dann, wenn Synial in Kenntnis entgegenstehender, ergänzender oder abweichender Bedingungen des Vertragspartners die Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  4. Alle Vereinbarungen zwischen Synial und dem Vertragspartner die zur Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
  5. Vorliegende AGB’s gelten nur gegenüber Unternehmen als Vertragspartner von Synial i.S. des § 14 BGB.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote, auch solche, die im Namen von Synial abgegeben werden, sind freibleibend und unverbindlich. Ein von Synial abgegebenes Angebot wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies im Agenturvertrag ausdrücklich vereinbart wird. Ein Vertrag gilt erst dann als rechtsverbindlich abgeschlossen, wenn dieser von Synial bestätigt wurde.
  2. Der Zugang der Bestellung wird mit dem Agenturvertrag bestätigt.

§ 3 Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist allein die Leistung, die in dem Agenturvertrag vereinbart wurde. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Synial verbindlich.
  2. Vertragsleistungen, die nicht im Agenturvertrag aufgeführt sind, insbesondere die, die zu Werbezwecken bekannt gemacht werden, sind nur dann Teil des Vertragsgegenstandes, wenn dies von Synial schriftlich bestätigt wird. Änderungen aufgrund der technischen Entwicklung werden von Synial im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  3. Beratungsleistungen sowie Auskünfte jeglicher Art sind nur verbindlich, soweit diese schriftlich bestätigt wurden.

§ 4 Laufzeit

  1. Das Vertragsverhältnis hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr. Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem Vertragspartner mindestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich zugehen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner gekündigt wird, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein Jahr. Für die Kündigung der jeweils folgenden Vertragslaufzeit, gilt sodann die Regelung in Satz 2 entsprechend.
  2. Die vorstehende Regelung gilt nur, soweit im Angebot bzw. im Agenturvertrag nichts Anderweitiges geregelt ist.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Gebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens nach 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Synial gutgeschrieben sein.
  2. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist Synial berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
  3. Die in den Angeboten sowie in den zusätzlichen Leistungen geregelten Konditionen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  4. Ergeben sich nach Vertragsschluss berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, ist Synial berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Synial nimmt Leistungen von Netzwerken in Anspruch. Im Fall von Preissteigerungen durch den Provider ist Synial berechtigt, diese Kosten an den Vertragspartner weiterzugeben. Synial kündigt eine solche Preisanpassung mindestens vier Wochen vorher an und teilt mit, ab wann die Preisanpassung gilt.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretung

  1. Die vereinbarten Gebühren werden mit Zugang der Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag muss spätestens nach 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Synial gutgeschrieben sein.
  2. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so ist Synial berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
  3. Die in den Angeboten sowie in den zusätzlichen Leistungen geregelten Konditionen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  4. Ergeben sich nach Vertragsschluss berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, ist Synial berechtigt, Sicherheitsleistungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Synial nimmt Leistungen von Netzwerken in Anspruch. Im Fall von Preissteigerungen durch den Provider ist Synial berechtigt, diese Kosten an den Vertragspartner weiterzugeben. Synial kündigt eine solche Preisanpassung mindestens vier Wochen vorher an und teilt mit, ab wann die Preisanpassung gilt.

§ 7 Urheberrechte

  1. Soweit der Vertragspartner Synial Unterlagen, Dateien, Dokumentationen, Schaubilder, Fotografien oder sonstige Datenträger übergibt, hat Synial während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an diesen urheberrechtlich geschützten Werken. Synial ist berechtigt, zur Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten diese Werke zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Synial ist es untersagt, diese Werke zu anderen Zwecken als zu Vertragszwecken zu verwenden.
  2. Soweit während der Vertragslaufzeit durch Synial aufgrund der Erfüllung ihrer Leistungspflichten aus diesem Vertrag urheberrechtlich geschützte Werke entstehen, erhält der Vertragspartner an diesen Werken ein ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, unbefristetes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht für sämtliche Nutzungsarten. Synial ist lediglich berechtigt, die Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken und Vorstellung ihrer Leistungsfähigkeit zu verwenden, soweit durch diese Nutzung nicht Bestandsdaten an Dritte weitergegeben werden. Auf die datenschutzrechtlichen Regelungen in § 8 wird ausdrücklich hingewiesen.
  3. Alle übrigen Rechte an Erfindungen, urheberrechtlichen Werken sowie technische Schutzrechte durch Synial oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen stehen im Verhältnis zum Vertragspartner ausschließlich Synial zu, soweit im Agenturvertrag nichts Anderweitiges geregelt ist.
  4. Gesetzlich und vertraglich untersagt ist insbesondere jedes nicht schriftlich erlaubte Kopieren jeglicher Software von Synial, jedes nicht schriftlich erlaubte Weitergeben des Logos oder erhaltender Software sowie das Entwickeln ähnlicher Konzepte.
  5. Der Vertragspartner garantiert Synial , dass dieser über sämtliche Rechte an dem Logo, den Produkten, den Keywords, sowie den sonstigen vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Gegenständen besitzt.

§ 8 Schutzrechte

  1. Der Vertragspartner garantiert, dass alle Unterlagen, Daten, Dokumentationen, Schaubilder, Bilder, Filme, Audiodateien, die Synial von dem Vertragspartner oder von einem seiner Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten übergeben werden, frei von Rechten Dritter sind. Dies gilt insbesondere für die Synial zur Verfügung gestellten Keywords, die zur Suchmaschinenoptimierung oder zum Suchmaschinenmarketing eingesetzt werden sollen, übergeben werden.
  2. Der Vertragspartner stellt Synial von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Schutzrechtsverletzung aus der Verwendung dem Vertragspartner erhaltenen Informationen resultieren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Synial sämtliche Kosten und Schäden, die Synial aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte aufgrund der Nutzung von Informationen des Vertragspartners geltend gemacht werden zu erstatten. Synial ist berechtigt, etwaige Rechtsmittel gegen die Maßnahmen dritter Seite einzulegen. Der Vertragspartner stellt Synial in diesem Zusammenhang von allen Kosten der Rechtsverfolgung frei.
  3. Im Gegenzug verpflichtet sich Synial, dem Vertragspartner die Geltendmachung etwaiger Rechtsverstöße unverzüglich anzuzeigen und einen außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Vertragspartner abzuschließen.

§ 9 Datenschutz

  1. Synial erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten des Vertragspartners im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und/oder Änderungen des Agenturvertrages erforderlich sind (Bestandsdaten) gemäß §§ 28 BDSG, 14 TMG.
  2. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt Synial Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Vertragspartners, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten) gemäß §§ 28 ff. BDSG, 15 TMG.

§ 10 Systemintegrität

  1. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Software von Synial zu verwenden, die das Funktionieren der Software, Schnittstellen, Affiliate-Maßnahmen und Kampagnen von Synial stören können. Der Vertragspartner darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Synial Software zur Folge haben können.
  2. Wenn der Vertragspartner solche Maßnahmen ergreifen möchte, muss er diese rechtzeitig im Voraus gegenüber Synial anzeigen. Der Vertragspartner ist dann berechtigt, diese Maßnahmen durchzuführen, wenn Synial dieser schriftlich angezeigten Maßnahme schriftlich zugestimmt hat.

§ 11 Gewährleistung

  1. Synial gewährleistet, eine Erreichbarkeit der zum Betrieb des Systems von Synial verwendeten Terminals von 98,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Terminal aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Synial liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet zu erreichen ist. Synial kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebs, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, Störung des Internets, der Software oder gespeicherten Daten dies erfordern.
  2. Wenn der Vertragspartner Dritte zur Ausführung einer Dienstleistung beauftragt, übernimmt Synial dafür keinerlei Gewähr.

§ 12 Haftung

  1. Der Vertragspartner kann vom Vertrag zurücktreten, soweit die gesamte Leistung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird oder die Leistung im Falle des Verzuges innerhalb einer angemessenen Frist, die einen Monat nicht unterschreiten darf, nicht erfolgte, es sei denn, das Leistungshindernis ist von Synial zumindest überwiegend nicht zu vertreten oder es handelt sich um einen Fall der höheren Gewalt.
  2. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Vertragspartners ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
  3. Nimmt der Vertragspartner oder ein Dritter ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Synial Änderungen an der Kampagne, der Homepage oder an den Affiliate- Maßnahmen vor, entfällt die Haftung für die daraus entstehenden Folgen. Die Verjährung bleibt hiervon unberührt.
  4. Alle Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Ersatz für vergebliche Aufwendungen des Vertragspartners gegen Synial, sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, Synial hat vorsätzlich bzw. grob fahrlässig gehandelt oder leicht fahrlässig wesentliche Vertragspflichten verletzt.
  5. Im Falle grober Fahrlässigkeit bzw. leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist der Schadensersatz auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüberhinausgehende Haftung wird nur im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung getragen.
  6. Die Haftung für einen Schaden, der nicht an dem Vertragsgegenstand entsteht, wird außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  7. Die Haftung für Personenschäden, für das Fehlen einer Beschaffenheit, für die eine Garantie von Synial übernommen wurde, sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  8. Für alle Ansprüche aus Schadensersatz oder Ersatz für vergebliche Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung, die gegen Synial geltend gemacht werden – außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden – gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem in § 199 BGB bestimmten Zeitpunkt. Sie tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und Abs. 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Sonstige Verjährungsvorschriften dieser Bedingungen bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Die Rechtsbeziehung zwischen Synial und in-, sowie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechte und Verpflichtungen ist Augsburg Erfüllungsort. Dies gilt auch für Neben- oder Ersatzverpflichtungen. Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand aus diesem Vertragsverhältnis und aller damit im Zusammenhang stehenden oder daraus hervorgehenden Rechtsangelegenheiten ist für beide Teile Augsburg.
  3. Synial behält sich vor, diese ABG jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übersendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, geltend die geänderten AGB als angenommen. Synial wird dem Vertragspartner in der E- Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Zwei-Wochenfrist gesondert hinweisen.
  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was wirtschaftlich gewollt war. Entsprechend ist zur Ausfüllung etwaiger Vertragslücken zu verfahren.